Online zahlen ohne Schufa – Girokonto
Online zahlen ohne Schufa
Jeder Bewohner eines EU-Landes kann im gesamten EU-Bereich ein Girokonto eröffnen. Bundesbürger, die an einem Girokonto ohne Schufa interessiert sind, welches gleichzeitig nicht in seinen Basisdaten durch Behörden abgefragt wird, haben somit stets die Möglichkeit, über ein Auslandskonto am gewöhnlichen Online-Zahlungsverkehr teilzunehmen. Wird aber ein Kontoinhaber eine Internet-Bestellung bei einem Händler aufgeben wollen, dessen Sitz sich außerhalb der EU befindet, ist für diesen Kauf zumeist auch das Vorhandensein einer Kreditkarte von Bedeutung.
Der Vergleich mit dem Ausland
Diese jedoch ist – innerhalb der Bundesrepublik Deutschland – in vielen Fällen mit einem Girokonto gekoppelt, welches wiederum nur für Personen zur Verfügung gestellt wird, die noch von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung nicht negativ erfasst worden sind. Die Alternative ist auch hier: die Prepaid Kreditkarte aus dem Ausland. Diese funktioniert auf Guthabenbasis und ist nicht an ein bundesdeutsches Konto gekoppelt. Somit kann ein solches Konto auch für gewöhnliche Gehaltszahlungen von deutschen Arbeitgebern genutzt werden. Doch bei allen drei finanziellen Verkehrsoptionen, die für Online-Zahlungen unumgänglich sind, nämlich dem Girokonto, der Kreditkarte und auch der Prepaid Kreditkarte (im Ausland auch “Debit”-Karte genannt), ist stets auf die Kosten zu achten, die langfristig entstehen können.
Wie entstehen Kosten?
Folgende Kostenmodelle sind, insbesondere bei der Kreditkarte, gängig:
(a) die Jahresgebühr,
(b) oder die Aufladegebühr bei Prepaid-Kreditkarten, die ca. ein Prozent der aufgeladenen Summe ausmachen oder (c) wenn ein Guthaben vorhanden ist, wird eine monatliche Gebühr davon abgezogen, die ohne Guthaben auch nicht fällig wird.
Grundsätzlich sollte also auch der Vorteil, eine ausländische Prepaid-Kreditkarte nicht mit der Schufa in Verbindung bringen zu müssen, sorgfältig nach dem Kostenpunkt abgewogen werden. Es gibt in der Tat günstige Angebote, die so meistens auch im Internet präsentiert werden – andererseits steht es Verbrauchern stets frei, durch direkte Telefonanrufe auch bei ausländischen Finanzinstituten Näheres zu erfahren und sich an direkten Beispielen die tatsächlichen Gebühren im Zusammenhang mit Zeitperioden oder Guthabenmengen hochrechnen zu lassen (die sich umso mehr lohnen, je mehr auch Zinsen für Guthaben berechnet werden).
In Deutschland: Das Konto für jedermann
Personen, denen das gelockerte Bankgeheimnis in Deutschland nichts ausmacht und über die gleichzeitig negative Einträge in der Schufa verzeichnet sind, haben bei jeder Bank im Bundesgebiet das Recht, ein gewöhnliches Girokonto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Abgelehnt werden darf hierbei keine geschäftsfähige Person (auch wenn dies früher von Banken mit Hauptsitz in Deutschland proklamiert wurde) – dies haben inzwischen einige beispielhafte Klagen und Gerichtsprozesse bestätigt. Kontoinhaber sind zwar nicht berechtigt, im Geschäft per Karte zu zahlen, können jedoch weitverzweigt und weiträumig Bargeldautomaten in Anspruch nehmen.

